Sie haben im Ausland die Schule besucht, eine Ausbildung abgeschlossen oder studiert und möchten jetzt in Frankfurt am Main weiterlernen oder arbeiten? Dann stellt sich eine wichtige Frage: Wie wird Ihr Abschluss in Deutschland eingeordnet – und benötigen Sie dafür eine offizielle Anerkennung?
Die Antwort hängt davon ab, welches Ziel Sie verfolgen. Für einen Schulabschluss gelten andere Verfahren als für eine berufliche Qualifikation oder die Bewerbung an einer Hochschule. Dieser Guide hilft Ihnen, die passende Anlaufstelle zu finden und Ihre nächsten Schritte vorzubereiten.
Bevor Sie einen Antrag stellen oder Zeugnisse übersetzen lassen, sollten Sie klären, wofür Sie Ihre Unterlagen verwenden möchten:
Ihr Ziel |
Die passende erste Anlaufstelle |
| Einen Schulabschluss für berufliche Zwecke gleichstellen lassen | Staatliches Schulamt in Darmstadt |
| Ein Studium in Frankfurt beginnen | Die gewünschte Hochschule und gegebenenfalls uni-assist |
| Einen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen | Die für den jeweiligen Beruf zuständige Anerkennungsstelle |
| Einen Hochschulabschluss für Bewerbungen einordnen lassen | anabin und gegebenenfalls die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) |
Entscheidend ist also nicht allein, dass Sie in Frankfurt wohnen. Die zuständige Stelle richtet sich nach Ihrem Abschluss und dem Verwendungszweck.
Wenn Sie Ihren ausländischen Schulabschluss mit einem deutschen Schulabschluss gleichstellen lassen möchten, ist für Frankfurt die Anerkennungsstelle beim Staatlichen Schulamt in Darmstadt zuständig.
Ein Antrag kommt beispielsweise infrage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz in Hessen nachweisen oder konkret anstreben. Die Gleichstellung einer Hochschulreife durch diese Stelle erfolgt ausschließlich für berufliche Zwecke. Für die Aufnahme eines Studiums wenden Sie sich direkt an die Hochschule.
Den Antrag können Sie online beginnen. Für die abschließende Entscheidung werden erforderliche Nachweise gegebenenfalls als öffentlich beglaubigte Kopien per Post nachgefordert. Die Gebühr für die Bewertung schulischer Abschlüsse beträgt derzeit 125 Euro, zuzüglich möglicher Auslagen.
Die aktuellen Anforderungen und den Zugang zum Antrag finden Sie auf der Seite zur schulischen Bewertung ausländischer Zeugnisse in Hessen.
Möchten Sie ein Studium aufnehmen, sollten Sie zuerst die Bewerbungsinformationen Ihrer Wunschhochschule lesen. Dort erfahren Sie, ob Ihr Zeugnis einen direkten Hochschulzugang ermöglicht oder ob beispielsweise zunächst ein Studienkolleg erforderlich ist.
An der Goethe-Universität Frankfurt erfolgt die Bewerbung für grundständige Studiengänge mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung in vielen Fällen über uni-assist. Für Masterstudiengänge werden zusätzlich der erste Studienabschluss und die fachlichen Voraussetzungen des gewünschten Studiengangs geprüft.
Informieren Sie sich frühzeitig über Bewerbungsfristen, erforderliche Dokumente und Sprachnachweise. Die Informationen der Goethe-Universität für internationale Studienbewerber helfen Ihnen bei der Orientierung.
Bei beruflichen Qualifikationen kommt es darauf an, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist.
In reglementierten Berufen ist der Berufszugang an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Tätigkeiten und die Arbeit als Pflegefachperson. Hier benötigen Sie die entsprechende Anerkennung und Berufszulassung.
In nicht reglementierten Berufen können Sie sich grundsätzlich auch ohne formale Anerkennung bewerben. Eine Anerkennung kann dennoch hilfreich sein: Sie macht für Arbeitgeber nachvollziehbar, mit welcher deutschen Qualifikation Ihr Abschluss vergleichbar ist. Für bestimmte Aufenthaltstitel können außerdem eigene Nachweisanforderungen gelten.
Nutzen Sie den Anerkennungs-Finder auf Anerkennung in Deutschland. Wählen Sie Ihren Beruf und Frankfurt am Main als gewünschten Arbeitsort aus. Das Portal führt Sie zu Informationen über die zuständige Stelle und das passende Verfahren.
Falls Sie die deutsche Berufsbezeichnung nicht kennen, können Sie zunächst im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit nach ähnlichen Tätigkeiten suchen. Entscheidend sind die Ausbildungsinhalte und beruflichen Aufgaben – eine wörtliche Übersetzung Ihrer Berufsbezeichnung reicht nicht immer aus.
Für Abschlüsse im IHK-Bereich bietet die IHK Frankfurt am Main eine kostenlose Anerkennungsberatung an. Sie hilft unter anderem dabei, den deutschen Referenzberuf festzulegen, Unterlagen vorzubereiten und den Antrag bei der IHK FOSA zu stellen.
Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben, bietet die Datenbank anabin eine erste Orientierung zur Bewertung Ihrer Hochschule und Ihres Abschlusses. Sie ist ein Informationsportal; eine persönliche Anerkennung wird dort nicht automatisch beantragt.
Für Bewerbungen in nicht reglementierten akademischen Berufen kann eine Zeugnisbewertung der ZAB sinnvoll sein. Sie beschreibt, welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist. Die Zeugnisbewertung kostet derzeit 208 Euro.
Wichtig: Weder ein anabin-Eintrag noch eine ZAB-Zeugnisbewertung ersetzt die erforderliche Berufsanerkennung in einem reglementierten Beruf. Informationen und Antrag finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Für ausländische ärztliche Qualifikationen und Pflegeabschlüsse ist in Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) eine zentrale Anlaufstelle.
Ärztinnen und Ärzte benötigen für ihre Tätigkeit eine Approbation oder eine entsprechende befristete Berufserlaubnis. Das Verfahren unterscheidet sich unter anderem danach, ob der Abschluss aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder einem Drittstaat stammt. Üblicherweise werden allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und medizinische Fachsprachkenntnisse auf C1-Niveau verlangt.
Pflegefachpersonen müssen ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Werden wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung festgestellt, können beispielsweise ein Anpassungslehrgang oder eine Prüfung erforderlich sein. Für den Sprachnachweis werden unter anderem bestimmte B2-Zertifikate akzeptiert. Diesen Nachweis müssen Sie noch nicht bei der Antragstellung vorlegen, sondern spätestens für die Erteilung der Berufserlaubnis.
Die passenden Verfahren finden Sie auf der Website des HLfGP.
Die genaue Liste hängt vom Verfahren ab. Häufig benötigen Sie:
Prüfen Sie zuerst die Vorgaben Ihrer zuständigen Stelle, bevor Sie Übersetzungen oder Beglaubigungen beauftragen. Die Anforderungen unterscheiden sich: Was für ein Schulzeugnis verlangt wird, muss nicht genauso für einen Berufsabschluss gelten.
Berufliche Anerkennungsverfahren können mehrere hundert Euro kosten. Hinzu kommen gegebenenfalls Ausgaben für Übersetzungen, Beglaubigungen oder notwendige Qualifizierungen. Lassen Sie sich deshalb möglichst vor der Antragstellung beraten, ob eine finanzielle Unterstützung infrage kommt, etwa durch die Arbeitsagentur oder den Anerkennungszuschuss.
Eine kostenlose und vertrauliche Unterstützung bietet die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im IQ Netzwerk Hessen. Dort können Sie auch besprechen, welche Möglichkeiten bestehen, wenn Ihre Qualifikation zunächst nicht vollständig anerkannt wird.
Sie müssen nicht grundsätzlich warten, bis Sie B1 erreicht haben, um sich beraten zu lassen oder Unterlagen zusammenzustellen. Welche Deutschkenntnisse Sie tatsächlich nachweisen müssen, hängt von Ihrem Beruf, Ihrem Studiengang und dem jeweiligen Verfahren ab.
Planen Sie Ihre sprachliche Vorbereitung deshalb passend zu Ihrem Ziel. Für Pflegeberufe sind andere Nachweise relevant als für ein Medizinstudium oder eine ärztliche Tätigkeit. Prüfen Sie vor der Prüfungsanmeldung, welches Zertifikat Ihre zuständige Stelle akzeptiert.
Sie möchten sich sprachlich auf Ihren nächsten Schritt vorbereiten? Sprechen Sie uns in unserer Sprachschule in Frankfurt an. Gemeinsam schauen wir auf Ihre bisherigen Deutschkenntnisse und Ihr Lernziel, damit Sie im Unterricht gezielt darauf hinarbeiten können.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Anerkennungsstelle oder Hochschule.
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