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Sprachvisum für Deutschland beantragen: Ihr Guide für einen Sprachkurs in Frankfurt

Sie möchten Deutsch direkt in Deutschland lernen und dafür einen Sprachkurs in Frankfurt besuchen? Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer benötigen Sie ein Visum. Mit einer frühzeitigen Planung können Sie die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und unnötige Verzögerungen vermeiden. 

Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Schritte für einen längeren Sprachkursaufenthalt.

1. Prüfen Sie, welches Visum zu Ihrem Ziel passt

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen benötigen viele Menschen aus Staaten außerhalb der EU ein nationales Visum. Es gibt jedoch Ausnahmen je nach Staatsangehörigkeit. Prüfen Sie deshalb zuerst die Visuminformationen des Auswärtigen Amts. Eine visumfreie Einreise für einen kurzen Besuch erlaubt nicht automatisch einen längerfristigen Aufenthalt. 

Das klassische Sprachkursvisum nach § 16f Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ist für einen eigenständigen Sprachkurs vorgesehen. Soll Ihr Deutschkurs ein Studium oder eine Ausbildung vorbereiten, kann ein anderer Aufenthaltstitel passend sein. Klären Sie den tatsächlichen Aufenthaltszweck deshalb vor der Antragstellung.

2. Einen geeigneten Deutschkurs auswählen

Für das Sprachkursvisum benötigen Sie die Zulassung zu einem Deutsch-Intensivkurs. Dieser umfasst in der Regel täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Ein reiner Abend- oder Wochenendkurs genügt nicht. 

Der Aufenthalt kann für die Dauer des Sprachkurses, höchstens jedoch für zwölf Monate, genehmigt werden. 

Lassen Sie sich von der Sprachschule eine Bestätigung mit Kursbeginn, Kursdauer und wöchentlichem Unterrichtsumfang ausstellen. Klären Sie vor der Buchung außerdem: 

  • Welche Zahlungen sind für die Anmeldebestätigung erforderlich? 
  • Kann der Kursbeginn bei einer verzögerten Visumerteilung verschoben werden? 
  • Welche Erstattungsbedingungen gelten bei einer Ablehnung? 

Eine Kursbuchung allein garantiert noch kein Visum.

3. Die Finanzierung nachweisen

Sie müssen belegen, dass Ihr Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert ist. Häufig geschieht dies durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. 

Für 2026 nennt das Bundesportal „Make it in Germany“ beim Sprachkursvisum einen Sperrbetrag von mindestens 1.091 Euro pro Monat. Prüfen Sie vor der Einzahlung den genauen Betrag bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Planen Sie zusätzlich Kursgebühren, Reisekosten und mögliche Ausgaben wie eine Mietkaution ein. 

Können Angehörige oder Freunde helfen? 

Eine Person in Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Damit übernimmt sie eine erhebliche finanzielle Verantwortung: Die Erklärung kann unter anderem die Erstattung öffentlicher Ausgaben für Lebensunterhalt und medizinische Versorgung umfassen, grundsätzlich für bis zu fünf Jahre ab der dadurch ermöglichten Einreise. Sie ist daher mehr als ein Einladungsschreiben. 

Für Unterstützende mit Hauptwohnsitz in Frankfurt bietet die Stadt Informationen zur Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte. Dabei wird insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft.

4. Die Unterlagen zusammenstellen

Die genaue Checkliste erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat, das für Ihren gewöhnlichen Wohnort zuständig ist. Typischerweise gehören dazu: 

  • ein gültiger Reisepass, Antragsformular und biometrisches Passfoto, 
  • die Anmeldebestätigung zum Intensivsprachkurs, 
  • ein Finanzierungsnachweis, 
  • ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, 
  • gegebenenfalls vorhandene Sprachzertifikate und Bildungsnachweise, 
  • ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. 

Zusätzliche Nachweise sowie Übersetzungen oder Beglaubigungen können verlangt werden. Maßgeblich ist die Checkliste Ihrer Auslandsvertretung. 

Wichtig bei der Versicherung: Klären Sie, welcher Schutz für die Einreise und welcher für den anschließenden Aufenthalt akzeptiert wird. Eine Versicherung für kurze Urlaubsreisen erfüllt nicht automatisch die Anforderungen einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis. 

5. Ihre Lernziele nachvollziehbar erklären

Im Motivationsschreiben erläutern Sie, warum Sie Deutsch lernen möchten und wie der Aufenthalt zu Ihrer persönlichen oder beruflichen Planung passt. Hilfreich sind konkrete Antworten: 

Warum möchten Sie in Deutschland lernen? Welches Sprachniveau streben Sie an? Warum haben Sie diesen Kurs gewählt? Wie möchten Sie Ihre Kenntnisse anschließend nutzen? 

Bereits vorhandene Deutschkenntnisse können Ihre Vorbereitung zeigen. Ein allgemeines B1-Zertifikat ist für einen eigenständigen Sprachkursaufenthalt jedoch keine pauschale Voraussetzung. Beschreiben Sie Ihre tatsächlichen Ziele und Kenntnisse ehrlich.

6. Antrag stellen und genügend Zeit einplanen

Folgen Sie dem Antrags- und Terminverfahren Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Prüfen Sie dort auch, ob Ihre Visumkategorie online beantragt werden kann. Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt grundsätzlich 75 Euro; Ermäßigungen oder Befreiungen sind möglich. 

Terminwartezeiten und Bearbeitungsdauer können erheblich variieren. Beginnen Sie deshalb möglichst mehrere Monate vor dem gewünschten Kursstart mit der Vorbereitung. Buchen Sie die Reise möglichst erst nach der Visumerteilung und stimmen Sie Verzögerungen frühzeitig mit Ihrer Sprachschule ab.

7. Nach der Ankunft in Frankfurt

Melden Sie Ihren Wohnsitz an. Wenn Ihr Aufenthalt über die Gültigkeit des Einreisevisums hinausgehen soll, beantragen Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf die erforderliche Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes. 

Für Frankfurt finden Sie Informationen und den Antrag unter Intensivsprachkurs ohne Studium. 

Mit der Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs nach § 16f Absatz 1 ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Beachten Sie die Angaben auf Ihrem Aufenthaltstitel und Zusatzblatt. Ein möglicher Nebenjob ersetzt nicht den erforderlichen Finanzierungsnachweis für den Antrag. 

Gut vorbereitet zum Deutschkurs 

Angehörige und Freunde können bei der Wohnungssuche, beim Sortieren der Unterlagen oder beim Verstehen von Behördenbriefen unterstützen. Die Entscheidung über das Visum treffen jedoch die zuständigen Behörden. 

Sie planen einen Sprachkurs in Frankfurt? Sprechen Sie uns frühzeitig auf Kursumfang, Termine und Anmeldeunterlagen an, damit Sie Ihren Kurs und die Visumbeantragung aufeinander abstimmen können. 

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der Orientierung. Verbindlich sind die aktuellen Anforderungen Ihrer zuständigen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde.